Erwägungsgrund 6 32020D0546
Dieser Beschluss ist mit der Finanzierung gemäß dem Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 verknüpft. Um die Kohärenz mit diesem Berichtigungshaushaltplan zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem Tag seines Erlasses gelten —