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Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2020 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um 243 039 699 EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) einzustellen. Dieser Betrag wird zur Finanzierung von Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der derzeitigen durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Gesundheitskrise in der Europäischen Union verwendet.
Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils werden die dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen wie folgt geschätzt:
2020: 123 950 247 EUR;
2021: 71 453 672 EUR;
2022: 23 817 890 EUR;
2023: 23 817 890 EUR.
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