Erwägungsgrund 3 32020D0547
Nach Prüfung aller anderen finanziellen Möglichkeiten zur Reaktion auf unvorhergesehene Umstände innerhalb der Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für 2020 und in Anbetracht der Inanspruchnahme des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen für das Jahr 2020 in vollem Umfang (2392402163 EUR) und der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für das Jahr 2020 in vollem Umfang (1094414188 EUR) ist es erforderlich, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen, damit der Bedarf im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch gedeckt werden kann; dazu werden die Mittel für Verpflichtungen im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 über die Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3 des MFR hinaus aufgestockt.