Art. 2 32020D1268BESCHLUSS (EU) 2020/1268 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2020 zur fortgesetzten Bereitstellung humanitärer Hilfe in der Türkei
Der in Artikel 1 genannte Gesamtbetrag von 481 572 239 EUR wird gegen die Spielräume im Rahmen der Obergrenze für die Mittel für Verpflichtungen der folgenden…
Art. 2 32017D0339BESCHLUSS (EU) 2017/339 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2016
Die Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 240,1 Mio. EUR gemäß Artikel 1 werden in vollem Umfang gegen die Spielräume im Rahmen der Obergrenze für…
Art. 2 32017D0344Der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1 906 150 960 EUR aus Artikel 1 wird auf die bis zu den Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen…
Art. 1 32020D1268BESCHLUSS (EU) 2020/1268 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2020 zur fortgesetzten Bereitstellung humanitärer Hilfe in der Türkei
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die…
Erwägungsgrund 3 32020R1041VERORDNUNG (EU) 2020/1041 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
2020 werden die zusätzlichen Mittel in Höhe von 23,7 Mio. EUR zu Preisen von 2011 aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen im Rahmen des…