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Beschluss (EU) 2020/609 des Rates vom 27. April 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollbereich zu vertreten ist
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