Erwägungsgrund 2 32020D0609
Gemäß Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe e des Abkommens soll sich der nach Artikel 20 Absatz 1 des Abkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich eine Geschäftsordnung geben.
Gemäß Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe e des Abkommens soll sich der nach Artikel 20 Absatz 1 des Abkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich eine Geschäftsordnung geben.