Beschluss (EU) 2020/613 der Kommission vom 7. Februar 2020 über die Maßnahme SA.17653 — C36/2007 (ex NN 25/2007) Deutschlands zugunsten der Deutschen Post AG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 593) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
Art. 2 32020D0613
Art. 2 32020D0613Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen