Art. 1 32019D1968BESCHLUSS (EU) 2019/1968 DER KOMMISSION vom 2. August 2019 über die Maßnahme SA.21445 — C42/2006, die die Italienische Republik zur Vergütung der Poste Italiane für die beim italienischen Schatzamt eingelegten Giroguthaben durchgeführt hat ( Bekannt gegebem unter Aktenzeichen C(2019) 5649 ) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Vergütung, die die italienischen Behörden der Poste Italiane gemäß Gesetz Nr. 266 vom 23. Dezember 2005 und der Vereinbarung in den Jahren 2005-2007 gezahlt…
Art. 1 32015D0506BESCHLUSS (EU) 2015/506 DER KOMMISSION vom 20. Februar 2014 über die Maßnahmen Deutschlands im Hinblick auf die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH und verschiedene Fluggesellschaften SA.15376 (C 27/07) (ex NN 29/07) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 868) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die folgenden Maßnahmen, die Deutschland für die unter den Buchstaben a bis l genannten Unternehmen durchgeführt hat, stellen keine staatlichen Beihilfen im…
Art. 2 32021D0069BESCHLUSS (EU) 2021/69 DER KOMMISSION vom 24. Februar 2020 über die staatliche Beihilfe SA.43549 (2017/C) (ex 2017/FC) (ex 2016/NN) (ex 2015/EO) Rumäniens zugunsten von CFR Marfă (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 1115) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der folgenden Maßnahme, die Gegenstand dieses Beschlusses ist, handelt es sich im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV nicht um eine staatliche Beihilfe:
Art. 1 32018D1498BESCHLUSS (EU) 2018/1498 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2017 über die staatliche Beihilfe und Maßnahmen SA.38613 (2016/C) (ex 2015/NN) Italiens zugunsten der Ilva S.p.A. in Amministrazione Straordinaria (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 8391) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die folgenden Maßnahmen, die Gegenstand dieses Beschlusses sind, stellen keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die…
Art. 1 32019D0115BESCHLUSS (EU) 2019/115 DER KOMMISSION vom 10. Juli 2018 über die von Spanien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.37977 (2016/C) (ex 2016/NN) zugunsten der Sociedad Estatal de Correos y Telégrafos, S.A. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 4233) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Betrag in Höhe von 317,387 Mio. EUR, den Spanien Correos unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV in Form von Ausgleichsleistungen für die Erfüllung…