Erwägungsgrund 2 32020D0651
Der Beschluss (GASP) 2019/797 gilt bis zum 18. Mai 2020. Nach einer Überprüfung des Beschlusses sollten die darin vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis zum 18. Mai 2021 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2019/797 gilt bis zum 18. Mai 2020. Nach einer Überprüfung des Beschlusses sollten die darin vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis zum 18. Mai 2021 verlängert werden.