Beschluss (GASP) 2020/651 des Rates vom 14. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
Der Beschluss (GASP) 2019/797 sollte daher entsprechend geändert werden –
Erwägungsgrund 3 32020D0651
Erwägungsgrund 3 32020D0651Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen