Beschluss (EU) 2020/654 der Kommission vom 13. Mai 2020 über die von Deutschland mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 2986) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
Art. 3 32020D0654
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