Erwägungsgrund 5 32020D0663
Der Beschluss 2012/389/GASP sollte geändert werden, indem der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag erhöht wird —
Der Beschluss 2012/389/GASP sollte geändert werden, indem der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag erhöht wird —