Art. 2 32023D0663BESCHLUSS (EU) 2023/663 DES RATES vom 20. März 2023 zur Festlegung des von der Europäischen Union hinsichtlich des Beitritts der Republik Nordmazedonien zum überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen im WTO-Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D0636BESCHLUSS (GASP) 2022/636 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D0664BESCHLUSS (GASP) 2020/664 DES RATES vom 18. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32013D0660BESCHLUSS 2013/660/GASP DES RATES vom 15. November 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D0635BESCHLUSS (GASP) 2022/635 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1869 über die Beratende Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.