Erwägungsgrund 1 32020D0729
Die Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro (im Folgenden „Vereinbarung“) wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2019/453 des Rates vorbehaltlich ihres Abschlusses am 7. Oktober 2019 unterzeichnet.