Erwägungsgrund 2 32020D0729
Aufgrund dieser Vereinbarung können die europäischen Grenz- und Küstenwacheteams gemäß dem Einsatzplan rasch in das Hoheitsgebiet Montenegros entsandt werden, dort auf die derzeitige Verlagerung der Flüchtlingsströme auf die Küstenroute reagieren, zum Schutz der Außengrenzen beitragen und die Schleusung irregulärer Migranten bekämpfen.