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Zweck des Abkommens sind die Einführung zügiger und effizienter Verfahren für die Identifizierung und die sichere und geregelte Rückkehr von Personen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet von Belarus oder eines Mitgliedstaats der Union oder für die Anwesenheit oder den Aufenthalt in dem betreffenden Hoheitsgebiet nicht oder nicht mehr erfüllen, sowie die Erleichterung der Durchbeförderung dieser Personen im Geiste der Zusammenarbeit.
zur Identifizierung von Personen beizutragen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder den dortigen Aufenthalt…
Zweck des Abkommens sind die Einführung zügiger und effizienter Verfahren für die Identifizierung und die sichere und geregelte Rückkehr von Personen, die die…
Zweck des Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen für…
Zweck des Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen für…
Zweck des Erleichterungsabkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt wird im Namen der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.