Erwägungsgrund 1 32020D0751
Gemäß dem Beschluss (EU) 2019/2228 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (im Folgenden „Abkommen“) am 8. Januar 2020 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — unterzeichnet.