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Die Ukraine ist ein wichtiger Akteur im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation in der Nachbarschaft der Union. Damit die Zusammenarbeit in wissenschaftlich-technischen Bereichen, die für beide Seiten vorrangig sind, weiterhin erleichtert werden kann, sind beide Vertragsparteien der Auffassung, dass die Verlängerung des Abkommens in beiderseitigem Interesse liegt.
Die von den Dienststellen der Kommission vorgenommene Bewertung zeigt deutlich, dass das Abkommen einen wichtigen Rahmen bildet, der die Zusammenarbeit zwischen…
Die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine sollte im Namen der…
Die von den Kommissionsdienststellen vorgenommene Bewertung zeigt deutlich, dass das Abkommen einen wichtigen Rahmen bildet, der die Zusammenarbeit zwischen der…
Nach Ansicht der Vertragsparteien liegt eine Verlängerung des Abkommens im beiderseitigen Interesse.
Nach Ansicht der Vertragsparteien liegt eine rasche Verlängerung des Abkommens im beiderseitigen Interesse.
Nach Ansicht der Vertragsparteien liegt eine zügige Verlängerung des Abkommens im beiderseitigen Interesse.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.