Erwägungsgrund 1 32020D0788
Mit dem Beschluss 2003/96/EG hat der Rat dem Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine (im Folgenden „Abkommen“) zugestimmt. Das Abkommen wurde am 4. Juli 2002 in Kopenhagen unterzeichnet und ist am 11. Februar 2003 in Kraft getreten.