Beschluss (GASP) 2020/850 des Rates vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Der Rat hat am 23. Juni 2014 den Beschluss 2014/386/GASP angenommen.
Erwägungsgrund 1 32020D0850
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