Beschluss (GASP) 2020/850 des Rates vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Der Beschluss 2014/386/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32020D0850
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