Erwägungsgrund 1 32020D0865
Die Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Serbien (im Folgenden „Vereinbarung“) wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2019/400 des Rates vorbehaltlich ihres Abschlusses am 18. und 19. November 2019 unterzeichnet.