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Die Berechnung der Kompensationspflichten der Flugzeugbetreiber anhand der Emissionen jeweils des Jahres 2021, 2022 und 2023 würde im Zeitraum 2021-2023 für alle Flugzeugbetreiber gelten, die dem betreffenden Mitgliedstaat im Einklang mit der neuesten Ausgabe des ICAO-Dokuments „CORSIA Aeroplane Operator to State Attributions“ zugeordnet wurden .
Im Einklang mit der Methode, die in dem in Absatz 8 dieses Artikels genannten Durchführungsrechtsakt festgelegt ist, berechnen die Mitgliedstaaten jährlich die…
Die zuständige Behörde setzt die Gesamtmenge an zu löschenden Einheiten fest und teilt dem Luftfahrzeugbetreiber diese Gesamtmenge bis zum Ablauf des 30.…
Ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2035 werden voraussichtlich die Kompensationsanforderungen von CORSIA auf Flugzeugbetreiber Anwendung finden, die…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im CORSIA in Bezug auf die Mitteilung an die ICAO hinsichtlich der gewählten Option für die Berechnung der…
Die freiwillige Teilnahme an CORSIA bedeutet‚ dass gemäß Anhang 16 Band IV Absatz 3.2.1 eine Option für die Berechnung der Kompensationspflichten der…
Nach dem Abkommen von Anhang 16 Band IV Teil II Kapitel 3 Absätze 3.1.3 und 3.2.1 sowie Anlage 1 müssen die Vertragsstaaten der ICAO ihre Entscheidung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.