Erwägungsgrund 18 32018D2027BESCHLUSS (EU) 2018/2027 DES RATES vom 29. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation einzunehmenden Standpunkt zur ersten Ausgabe der Internationalen Richtlinien und zu Empfehlungen zum Umweltschutz — Klimaschutzinstrument für den internationalen Luftverkehr (CORSIA)
Der Standpunkt der Union wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der ICAO sind, vertreten —
Art. 2 32020D0954Der Standpunkt, auf den in Artikel 1 Bezug genommen wird, wird von jedem Mitgliedstaat der Union vertreten, der Mitglied der ICAO ist.
Erwägungsgrund 9 32020D0372BESCHLUSS (EU) 2020/372 DES RATES vom 27. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in Bezug auf die Annahme von Änderungsanträgen zu den Anhängen 1, 3, 4, 6, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union sollte von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen werden, die Mitglieder des ICAO-Rates sind und gemeinsam handeln —
Erwägungsgrund 15 32019D2107BESCHLUSS (EU) 2019/2107 DES RATES vom 28. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich der Überarbeitung des Anhangs 9 („Erleichterungen“) Kapitel 9 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt im Hinblick auf Richtlinien und Empfehlungen für Fluggastdatensätze zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union sollte von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder des ICAO-Rates sind, gemeinsam vorgetragen werden.
Erwägungsgrund 7 32019D2036BESCHLUSS (EU) 2019/2036 DES RATES vom 25. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 („Luftsicherheit“) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Daher sollte der von der Union im ICAO-Rat zu vertretende Standpunkt so lauten, wie im Anhang dieses Beschlusses festgelegt, und er sollte von den…
Art. 2 32018D2027BESCHLUSS (EU) 2018/2027 DES RATES vom 29. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation einzunehmenden Standpunkt zur ersten Ausgabe der Internationalen Richtlinien und zu Empfehlungen zum Umweltschutz — Klimaschutzinstrument für den internationalen Luftverkehr (CORSIA)
Der Standpunkt, auf den in Artikel 1 Bezug genommen wird, wird von den Mitgliedstaaten der Union vertreten, die Mitglieder der ICAO sind.