Erwägungsgrund 4 32020D0965
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat gemäß Artikel 37 EUV das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über die Rechtsstellung der Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.