Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 55 der Verordnung (EU) 2018/1877 sieht vor, dass Beträge aus Projekten im Rahmen des 10. EEF oder anderer vorangegangener EEFs, die nicht gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Internen Abkommens zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 bereitgestellten Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (im Folgenden: „Internes Abkommen“) gebunden wurden oder deren Mittelbindungen gemäß Artikel 1 Absatz 4 des Internen Abkommens aufgehoben wurden, die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Internen Abkommens festgelegten Beitragsanteile der Mitgliedstaaten mindern, soweit der Rat nicht einstimmig anders entscheidet.
Artikel 55 der Finanzregelung für den 11. EEF sieht vor, dass Beträge aus Projekten im Rahmen des 10. EEF oder anderer vorangegangener EEF, die nicht gemäß…
Es sei erneut darauf hingewiesen, dass der Rahmen für die Mittelausführung des 11. EEF neben der vorliegenden Verordnung aus dem AKP-EU-Partnerschaftsabkommen,…
Artikel 13 Absatz 3 des Internen Abkommens über den 10. EEF sieht vor, dass das Abkommen für dieselbe Dauer wie der mehrjährige Finanzrahmen des…
Nach Artikel 1 Unterabsatz 2 des Beschlusses 2013/759/EU des Rates werden die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Internen Abkommen über den 8., 9. und den…
Nach Anhang Ib Absatz 5 (Mehrjähriger Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013) des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens dürfen die Mittel des 10. EEF nach dem 31.…
Folgender Anhang wird in das AKP-EU-Partnerschaftsabkommen eingefügt: „ANHANG Ic Mehrjähriger Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 (1) Der Gesamtbetrag der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.