Erwägungsgrund 10 32020D0985
Der Standpunkt der Union zu den Änderungen des Protokolls sollte vom Rat festgelegt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen werden genehmigt, sofern sie nicht von einer Sperrminorität von Mitgliedstaaten gemäß Artikel 16 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union abgelehnt werden.