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Für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur sollte der Förderhöchstbetrag, der sich nach den durchschnittlichen Ausgaben im MFR 2014–2020) richtet, auf 19,5 Mio. EUR pro Fünfjahreszeitraum mit einer Obergrenze von 4,5 Mio. EUR innerhalb eines Jahres festgesetzt werden.
Der auf 30 000 EUR festgesetzte De-minimis-Beihilfen-Höchstbetrag, den ein einziges Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren pro Mitgliedstaat erhalten…
Der jährliche Gesamtförderhöchstbetrag sollte daher auf 429 Mio. EUR für Subventionen im Agrarsektor festgesetzt werden.
Bei Berechnung des jährlichen Gesamtförderhöchstbetrags für andere landwirtschaftliche Erzeugnisse als Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur wurden die…
Die Gesamtsumme der den in der Primärerzeugung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen bezogen auf einen Zeitraum von drei…
Der förderfähige Höchstbetrag für den Zeitraum vom 11. März 2022 bis zum 20. Juli 2022 beläuft sich auf 1 390 000 000 EUR.
Nach den bisherigen Erfahrungen der Kommission mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 sollten der Beihilfehöchstbetrag, den ein einziges…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.