Erwägungsgrund 2 32021D1001
Der Europäische Rat hat am 24./25. Mai 2021 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die unter Gefährdung der Flugsicherheit erzwungene Landung eines Fluges der Fluggesellschaft Ryanair in Minsk, Belarus, am 23. Mai 2021 und die Festnahme des Journalisten Raman Pratasewitsch und von Sofia Sapega durch die belarussischen Behörden entschieden verurteilt hat. Er hat den Rat aufgefordert, auf der Grundlage des einschlägigen Sanktionsrahmens möglichst bald die Aufnahme weiterer Personen und Organisationen in die Liste zu beschließen.