Erwägungsgrund 3 32021D1001
Angesichts der Schwere des Vorfalls sollte eine weitere Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. Um unerwünschte Folgen dieser Aufnahme in die Liste zu vermeiden, ist es erforderlich, die Liste der Fälle zu ändern, in denen die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats Ausnahmen von dem Einfrieren von Geldern und dem Verbot, in der Liste aufgeführten Personen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, zulassen kann.