Erwägungsgrund 5 32021D1882BESCHLUSS (EU) 2021/1882 DES RATES vom 25. Oktober 2021 zur Festlegung der Finanzbeiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds für die dritte Tranche 2021
Mit dem Beschluss (EU) 2020/1708 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2021 auf 3 700 000 000 EUR für die…
Art. 2 32020D1708BESCHLUSS (EU) 2020/1708 DES RATES vom 13. November 2020 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2022, des Jahresbeitrags für 2021, der ersten Tranche 2021 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2023 und 2024
Die Höhe der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2021 wird auf 4 000 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 3 700 000 000 EUR auf die…
Erwägungsgrund 6 32020D1708BESCHLUSS (EU) 2020/1708 DES RATES vom 13. November 2020 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2022, des Jahresbeitrags für 2021, der ersten Tranche 2021 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2023 und 2024
Am 24. Oktober 2019 hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2019/1800 auf Vorschlag der Kommission die Obergrenze der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für…
Erwägungsgrund 5 32020D0976BESCHLUSS (EU) 2020/976 DES RATES vom 6. Juli 2020 über die finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2020
Mit dem Beschluss (EU) 2019/1800 hat der Rat am 24. Oktober 2019 auf Vorschlag der Kommission die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2020…
Erwägungsgrund 4 32020D1587BESCHLUSS (EU) 2020/1587 DES RATES vom 29. Oktober 2020 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der dritten Tranche 2020
Auf Vorschlag der Kommission hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/1800 angenommen, mit dem die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2020 auf 4…
Erwägungsgrund 5 32021D1941BESCHLUSS (EU) 2021/1941 DES RATES vom 9. November 2021 zur Festlegung der Finanzbeiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds einschließlich der Obergrenze für 2023, des Jahresbeitrags für 2022, der Höhe der ersten Tranche 2022 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2024 und 2025
Mit dem Beschluss (EU) 2020/1708 des Rates wurde die Obergrenze für die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2022 auf 2 500 000 000…