Erwägungsgrund 5 32021D1019BESCHLUSS (EU) 2021/1019 DES RATES vom 22. Juni 2021 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2021
Mit dem Beschluss (EU) 2020/1708 des Rates wurden die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für 2021 auf 3 700 000 000 EUR für die Kommission, und auf 300…
Erwägungsgrund 5 32022D2062BESCHLUSS (EU) 2022/2062 DES RATES vom 25. Oktober 2022 zur Festlegung der Finanzbeiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zu dessen Finanzierung für die dritte Tranche 2022
Mit dem Beschluss (EU) 2021/1941 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2022 auf 2 500 000 000 EUR für die…
Erwägungsgrund 5 32022D1027BESCHLUSS (EU) 2022/1027 DES RATES vom 28. Juni 2022 über die finanziellen Beiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2022
Mit dem Beschluss (EU) 2021/1941 des Rates wurden die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für 2022 auf 2 500 000 000 EUR für die Kommission und auf 300…
Erwägungsgrund 5 32021D1941BESCHLUSS (EU) 2021/1941 DES RATES vom 9. November 2021 zur Festlegung der Finanzbeiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds einschließlich der Obergrenze für 2023, des Jahresbeitrags für 2022, der Höhe der ersten Tranche 2022 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2024 und 2025
Mit dem Beschluss (EU) 2020/1708 des Rates wurde die Obergrenze für die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2022 auf 2 500 000 000…
Art. 2 32020D1708BESCHLUSS (EU) 2020/1708 DES RATES vom 13. November 2020 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2022, des Jahresbeitrags für 2021, der ersten Tranche 2021 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2023 und 2024
Die Höhe der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2021 wird auf 4 000 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 3 700 000 000 EUR auf die…
Erwägungsgrund 6 32020D1708BESCHLUSS (EU) 2020/1708 DES RATES vom 13. November 2020 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2022, des Jahresbeitrags für 2021, der ersten Tranche 2021 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2023 und 2024
Am 24. Oktober 2019 hat der Rat mit dem Beschluss (EU) 2019/1800 auf Vorschlag der Kommission die Obergrenze der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für…