Art. 1 32019D1800BESCHLUSS (EU) 2019/1800 DES RATES vom 24. Oktober 2019 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2021, des Jahresbeitrags für 2020, der ersten Tranche 2020 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2022 und 2023
Die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2021 wird auf 4 000 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 3 700 000 000 EUR…
Erwägungsgrund 5 32021D1019BESCHLUSS (EU) 2021/1019 DES RATES vom 22. Juni 2021 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2021
Mit dem Beschluss (EU) 2020/1708 des Rates wurden die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für 2021 auf 3 700 000 000 EUR für die Kommission, und auf 300…
Art. 2 32019D1800BESCHLUSS (EU) 2019/1800 DES RATES vom 24. Oktober 2019 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2021, des Jahresbeitrags für 2020, der ersten Tranche 2020 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2022 und 2023
Die Höhe der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2020 wird auf 4 700 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 4 400 000 000 EUR auf die…
Erwägungsgrund 5 32021D1882BESCHLUSS (EU) 2021/1882 DES RATES vom 25. Oktober 2021 zur Festlegung der Finanzbeiträge der Vertragsparteien zum Europäischen Entwicklungsfonds für die dritte Tranche 2021
Mit dem Beschluss (EU) 2020/1708 des Rates wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2021 auf 3 700 000 000 EUR für die…
Art. 2 32018D1715BESCHLUSS (EU) 2018/1715 DES RATES vom 12. November 2018 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2020, des jährlichen Betrags für 2019, der ersten Tranche 2019 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2021 und 2022
Die Höhe der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2019 wird auf 4 700 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 4 400 000 000 EUR auf die…
Art. 1 32020D1708Die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2022 wird auf 2 800 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 2 500 000 000 EUR…