Erwägungsgrund 4 32023D1430BESCHLUSS (EU) 2023/1430 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens EGF/2022/002 BE/TNT
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 956 397 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32023D2748BESCHLUSS (EU) 2023/2748 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2023/002 BE/Makro)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 828 223 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32015D0471BESCHLUSS (EU) 2015/471 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/011 BE/Caterpillar, Belgien)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 222 854 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 5 32018D0847BESCHLUSS (EU) 2018/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags Belgiens — EGF/2017/010 BE/Caterpillar
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 4 621 616 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32023D1558BESCHLUSS (EU) 2023/1558 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2023/001 BE/LNSA)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 153 358 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32015D1869BESCHLUSS (EU) 2015/1869 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Belgiens — EGF/2015/003 BE/Ford Genk)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 6 268 564 EUR für den Antrag Belgiens bereitzustellen.