Erwägungsgrund 4 32026D0454BESCHLUSS (EU) 2026/454 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Februar 2026 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/006 BE/Audi)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 7 527 625 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32021D1020BESCHLUSS(EU) 2021/1020 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Belgiens — EGF/2020/005 BE/Swissport)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 719 224 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32025D2133BESCHLUSS (EU) 2025/2133 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Oktober 2025 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/001 BE/BelGaN)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 931 690 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32025D0047BESCHLUSS (EU) 2025/47 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2024 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2024/002 BE/Limburg Maschinenbau und Papier)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 704 135 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32026D0851BESCHLUSS (EU) 2026/851 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. März 2026 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2025/007 BE/Casa)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 916 733 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32023D1430BESCHLUSS (EU) 2023/1430 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens EGF/2022/002 BE/TNT
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 956 397 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.