Erwägungsgrund 4 32023D1558BESCHLUSS (EU) 2023/1558 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2023/001 BE/LNSA)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 153 358 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32023D2748BESCHLUSS (EU) 2023/2748 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2023/002 BE/Makro)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 828 223 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32024D2854BESCHLUSS (EU) 2024/2854 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2024/001 BE/Match-Smatch)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 661 564 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32015D0472BESCHLUSS (EU) 2015/472 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/012 BE/ArcelorMittal, Belgien)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 591 486 EUR für den Antrag Belgiens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32015D0471BESCHLUSS (EU) 2015/471 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/011 BE/Caterpillar, Belgien)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 222 854 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32021D1020BESCHLUSS(EU) 2021/1020 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2021 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Belgiens — EGF/2020/005 BE/Swissport)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 3 719 224 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.