Erwägungsgrund 6 32017D0955BESCHLUSS (EU) 2017/955 DES RATES vom 29. Mai 2017 zur Änderung der Entscheidung 2008/376/EG über die Annahme des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl und über die mehrjährigen technischen Leitlinien für dieses Programm
Die Entscheidung 2008/376/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32021D0536BESCHLUSS (EU) 2021/536 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Änderung der Entscheidung 2008/971/EG des Rates im Hinblick auf die Gleichstellung von im Vereinigten Königreich erzeugtem forstlichem Vermehrungsgut (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/971/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 13 32011L0026RICHTLINIE 2011/26/EU DER KOMMISSION vom 3. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Diethofencarb und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/934/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 13 32011L0027RICHTLINIE 2011/27/EU DER KOMMISSION vom 4. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Oryzalin und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/934/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32022D0871BESCHLUSS (EU) 2022/871 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2022 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich ihrer Geltungsdauer und hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreidesaatgutvermehrungsbeständen und Öl- und Faserpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in Bolivien sowie der Gleichstellung von in Bolivien erzeugtem Getreidesaatgut sowie Öl- und Faserpflanzensaatgut (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2003/17/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 13 32011L0009RICHTLINIE 2011/9/EU DER KOMMISSION vom 1. Februar 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Dodin und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/934/EG sollte daher entsprechend geändert werden.