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Um eine einheitliche Umsetzung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation im Rahmen des EWR-Abkommens zu gewährleisten, werden die nationalen Regulierungsbehörden der EFTA-Staaten uneingeschränkt an der Arbeit des Regulierungsrats des GEREK, der Arbeitsgruppen des GEREK und des Verwaltungsrats des GEREK-Büros teilnehmen, aber kein Stimmrecht haben. Die Standpunkte der nationalen Regulierungsbehörden der EFTA-Staaten werden gesondert erfasst, wenn das GEREK eine Stellungnahme abgibt. Die EFTA-Überwachungsbehörde wird den Stellungnahmen des GEREK in höchstem Maße Rechnung tragen.
Der Regulierungsrat, die Arbeitsgruppen und der Verwaltungsrat stehen der Beteiligung von primär für die elektronische Kommunikation zuständigen…
Der Regulierungsrat setzt sich aus je einem Mitglied pro Mitgliedstaat zusammen. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt. Jedes Mitglied wird von der NRB benannt,…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass alle in dieser Richtlinie festgelegten Aufgaben von zuständigen Behörden wahrgenommen werden. Im Rahmen des…
Die jeweilige nationale Regulierungsbehörde trägt den Stellungnahmen der anderen nationalen Regulierungsbehörden, des GEREK und der Kommission weitestmöglich…
Um die einheitliche Umsetzung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation weiter auszuweiten, sollten der Regulierungsrat, die Arbeitsgruppen und der…
Das GEREK und das Büro haben einen positiven Beitrag zur einheitlichen Anwendung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation geleistet. Dennoch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.