Erwägungsgrund 5 32018D0893BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 des EWR-Abkommens zu vertreten ist (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XI und Protokoll 37 des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32018D0893BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 des EWR-Abkommens zu vertreten ist (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XI und Protokoll 37 des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32011D0407BESCHLUSS DES RATES vom 6. Juni 2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang VI (Soziale Sicherheit) und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen (2011/407/EU)
Anhang VI und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen sollten daher geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32018D0635BESCHLUSS (EU) 2018/635 DES RATES vom 17. April 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XXII (Gesellschaftsrecht) und des Protokolls 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) des EWR-Abkommens zu vertreten ist
Anhang XXII und Protokoll 37 des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32018D0635BESCHLUSS (EU) 2018/635 DES RATES vom 17. April 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XXII (Gesellschaftsrecht) und des Protokolls 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) des EWR-Abkommens zu vertreten ist
Anhang XXII und Protokoll 37 des EWR-Abkommens sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1918BESCHLUSS (EU) 2021/1918 DES RATES vom 28. Oktober 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten und von Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Weltraumprogramm der Union) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Protokoll 31 und das Protokoll 37 zum EWR-Abkommen sollten entsprechend geändert werden.