Erwägungsgrund 1 32021D1117
Das partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden „Abkommen“), das mit der Verordnung (EG) Nr. 450/2007 des Rates genehmigt wurde, ist am 11. Juni 2007 in Kraft getreten. Das am 24. Juli 2013 unterzeichnete Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (im Folgenden „Protokoll von 2013“) ist am 23. Juli 2016 ausgelaufen.