Erwägungsgrund 1 32021D1172
Gemäß dem Beschluss (EU) 2019/1580 des Rates wurde das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika, Island und dem Königreich Norwegen betreffend zeitliche Beschränkungen von Vereinbarungen über die Bereitstellung von Luftfahrzeugen mit Besatzung (im Folgenden „Abkommen“) am 27. August 2019 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet. Das Abkommen, das dem Beschluss (EU) 2019/1580 zusammen mit der Niederschrift über die Beratungen beigefügt ist, wird seit dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt.