Erwägungsgrund 2 32021D1172
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung, die ein integraler Bestandteil des Abkommens ist, sowie gemäß dem Beschluss (EU) 2019/1580 wurde das Abkommen, das in englischer Sprache unterzeichnet wurde, auch in anderen Amtssprachen der Union abgefasst; diese zusätzlichen Sprachfassungen sind im Wege eines Briefwechsels zwischen den Parteien zu beglaubigen.