Erwägungsgrund 5 32021D1250
Der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses beruhen —
Der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses beruhen —