Art. 4v Abs. 3 32014D0512BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Auf der Grundlage einer Bewertung der nach den Absätzen 1 und 2 übermittelten Informationen durch die Kommission überprüft der Rat bis zum 25. Oktober 2026, ob…
Art. 3q Abs. 3 32014R0833VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Auf der Grundlage einer Bewertung der nach den Absätzen 1 und 2 übermittelten Informationen durch die Kommission überprüft der Rat bis zum 25. Oktober 2026, ob…
Art. 2 Nr. 7 Buchst. c 32019R2175Die Absätze 4 und 5 erhalten folgende Fassung: Die Behörde überprüft den in Unterabsatz 1 genannten Beschluss in angemessenen Abständen, und mindestens alle…
Art. 7 Abs. 4 32022D0121BESCHLUSS (EU) 2022/121 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2022 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte dieser Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Bearbeitung von Anträgen und Beschwerden auf der Grundlage des Statuts
Bei der Beantwortung von Anträgen nach den Artikeln 22c und 24 und nach Artikel 90 Absatz 1 des Statuts beziehungsweise von Beschwerden nach Artikel 22c und…
Art. 3 Nr. 7 Buchst. c 32019R2175Die Absätze 4 und 5 erhalten folgende Fassung: Die Behörde überprüft den in Unterabsatz 1 genannten Beschluss in angemessenen Abständen, und mindestens alle…