Erwägungsgrund 5 32021D1344
Die Dauer des Zutrittsverbots sollte der Wahrscheinlichkeit des Eintretens sowie der Schwere und Dauer der Bedrohung Rechnung tragen.
Die Dauer des Zutrittsverbots sollte der Wahrscheinlichkeit des Eintretens sowie der Schwere und Dauer der Bedrohung Rechnung tragen.