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Die Slowakei sollte daher ermächtigt werden, den in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 11 Absätze 1 und 2 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 um vier Monate zu verlängern und die dort genannten 10-Monatszeiträume ebenfalls um vier Monate zu verlängern.
Die Slowakei beantragte die Ermächtigung, den in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 11 Absätze 1 und 2 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30.…
Slowenien sollten daher ermächtigt werden, den in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 2 Absatz 1 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. Juni 2021…
Slowenien beantragt die Ermächtigung, den in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 für…
Mit Schreiben vom 7. Mai 2021 stellte die Slowakei einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in Artikel 11 Absätze 1 und 2 der…
Schweden sollte daher ermächtigt werden, den in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 2 Absatz 1 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. Juni 2021…
Polen sollte daher ermächtigt werden, den in Artikel 9 Absätze 1 und 2, Artikel 10 Absätze 1 und 2 und in Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.