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Polen sollte daher ermächtigt werden, den in Artikel 9 Absätze 1 und 2, Artikel 10 Absätze 1 und 2 und in Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2021/267 genannten Zeitraum zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 zu verlängern.
Polen wird ermächtigt, den in Artikel 9 Absätze 1 und 2, in Artikel 10 Absätze 1 und 2 sowie in Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2021/267…
Mit seinem Antrag ersucht Polen um die Ermächtigung, den in Artikel 9 Absätze 1 und 2, in Artikel 10 Absätze 1 und 2 sowie in Artikel 11 Absätze 1 und 2 der…
Mit Schreiben vom 31. Mai 2021 stellte Polen einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in den Artikeln 9, 10 und 11 der Verordnung…
Deutschland sollte daher ermächtigt werden, die in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 2 Absatz 1 festgelegten Zeiträume zwischen dem 1. September 2020 und dem…
Die Slowakei sollte daher ermächtigt werden, den in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 11 Absätze 1 und 2 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30.…
Slowenien sollten daher ermächtigt werden, den in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 2 Absatz 1 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. Juni 2021…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.