Erwägungsgrund 2 32021D1360BESCHLUSS (EU) 2021/1360 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4640) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die andernfalls zwischen dem 1. September 2020 und dem 30.…
Erwägungsgrund 1 32021D1362BESCHLUSS (EU) 2021/1362 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Irlands, bestimmte in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4736) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Auf der Grundlage von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die andernfalls nach Artikel 7 und Anhang I…
Erwägungsgrund 7 32021D1363BESCHLUSS (EU) 2021/1363 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2021 zur Ermächtigung Finnlands, bestimmte in den Artikeln 2, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4976) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer von Fahrerlaubnissen von Triebfahrzeugführern, die andernfalls zwischen dem 1.…
Erwägungsgrund 5 32021D1364BESCHLUSS (EU) 2021/1364 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2021 zur Ermächtigung Polens, bestimmte in den Artikeln 9, 10 und 11 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 5030) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer von Fahrerlaubnissen von Triebfahrzeugführern, die andernfalls zwischen dem 1.…
Erwägungsgrund 1 32021D1358BESCHLUSS (EU) 2021/1358 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Slowakei, bestimmte in Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4629) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeit von Fahrerlaubnissen von Triebfahrzeugführern, die andernfalls zwischen dem 1.…
Art. 7 Abs. 2 32021R0267VERORDNUNG (EU) 2021/267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Ungeachtet des Artikels 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 gilt die Gültigkeitsdauer von Fahrerbescheinigungen, die andernfalls zwischen dem 1.…