Erwägungsgrund 3 32021R0267
Mit der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates werden besondere und befristete Maßnahmen für die Erneuerung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen sowie für die Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen festgelegt, die gemäß den in der genannten Verordnung aufgeführten Rechtsakten der Union innerhalb des Zeitraums zwischen dem 1. März 2020 oder — in bestimmten Fällen — dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 hätten vorgenommen bzw. stattfinden müssen. Gemäß der genannten Verordnung wurden diese Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen sowie bestimmte regelmäßige Kontrollen und Weiterbildungen für einen Zeitraum von sechs Monaten oder in bestimmten Fällen für sieben Monate erneuert, verlängert oder um diese Zeiträume verschoben.