Erwägungsgrund 2 32021D1360BESCHLUSS (EU) 2021/1360 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4640) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die andernfalls zwischen dem 1. September 2020 und dem 30.…
Erwägungsgrund 3 32021D1359BESCHLUSS (EU) 2021/1359 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Deutschlands, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4638) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die andernfalls zwischen dem 1. September 2020 und dem 30.…
Art. 3 Abs. 1 32020R0698VERORDNUNG (EU) 2020/698 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
Ungeachtet Artikel 7 der Richtlinie 2006/126/EG und Anhang I Nummer 3 der genannten Richtlinie gilt die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die andernfalls…
Erwägungsgrund 2 32021D1359BESCHLUSS (EU) 2021/1359 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Deutschlands, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4638) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Nach Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer der in Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des…
Erwägungsgrund 2 32021D1363BESCHLUSS (EU) 2021/1363 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2021 zur Ermächtigung Finnlands, bestimmte in den Artikeln 2, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4976) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer der in Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des…
Erwägungsgrund 2 32021D1357BESCHLUSS (EU) 2021/1357 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Sloweniens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4628) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/267 wird die Gültigkeitsdauer der in Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des…